Zusammenfassung:
In der Studie wurde die Wirksamkeit einer verkehrstherapeutischen Maßnahme – einer individuellen Kurzzeittherapie – überprüft. Dazu wurden ca. fünf Jahre nach Abschluss der Gespräche ehemalige Klienten schriftlich zu ihrem heutigen Verhalten im Umgang mit Alkohol und zu ihrem Verhalten im Straßenverkehr befragt. Diese Angaben wurden in Bezug gesetzt zu ihren eigenen Angaben hinsichtlich ihrer damaligen Vorsätze sowie allgemein zu den entsprechenden Daten der Therapiedokumentation. Die Hauptfrage der Untersuchung lautete, in welchem Umfang die verkehrstherapeutischen Interventionen stabile Änderungen im Umgang mit Alkohol und im Verhalten im Straßenverkehr erreicht wurden? Die Ergebnisse erlaubten den Schluss, dass das Trinkverhalten der Befragten in Relation zur damaligen Entscheidung bei der überwiegenden Mehrheit stabil geblieben war, das heißt, sie sind heute noch abstinent bzw. trinken kontrolliert Alkohol entsprechend dem damaligen Vorsatz. Ebenso gelingt es der Mehrheit der Befragten Trinken und Fahren zu trennen. Die Befragten geben an, bis heute in Besitz ihrer Fahrerlaubnis zu sein.
Inzwischen liegen auch objektivierte Ergebnisse zur Legalbewährung unserer Klienten der Jahrgänge 1995 / 1996 im Raum Stadt und München Land vor. Nach nunmehr 7 Jahren sind lediglich 9,15 % der ehemaligen Teilnehmer erneut mit Alkohol aufgefallen. Im Vergleich dazu liegt die Rückfallquote bei den traditionellen Gruppenkursen für alkoholauffällige Kraftfahrer bei 13,3 % innerhalb von drei Jahren [1]. Laut Sohn und Meyer-Gramcko [2] bestätigen Rückfallzahlen, die nach drei Jahren unter 15 % liegen, den Erfolg einer Maßnahme.
[1] Meyer-Gramcko, F. (2000)
Interner Jahresbericht
[2] Sohn, J.M., Meyer-Gramcko, F. (1998)
Evaluation der Verkehrstherapie
Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 44: 170-173.