Unsere Unterstützung für Sie beim Punkteabbau und/oder der Vorbereitung auf die MPU
Am 01.05.2014 trat die Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft. Danach haben Sie bei einem hohen Punktestand folgende Möglichkeiten, Ihre Fahrerlaubnis zu erhalten bzw. (wieder) zu erlangen:
- Sie haben zwischen einem und fünf Punkten: Sie können durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (§4a Abs. 4 StVG) einen Punkt abbauen.
- Sie haben den Führerschein auf Probe: Sie haben nach §2A StVG die Möglichkeit, freiwillig an der Verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Ihr Führerschein wurde mit achtzehn bzw. seit 01.05.2014 mit acht Punkten entzogen: Sie können sich in Einzelgesprächen im Rahmen unseres Programmes "Sicher Fahren" auf eine MPU vorbereiten.
Wir orientieren uns in der gemeinsamen Arbeit an Ihrer individuellen Situation mit dem Ziel, die Ursachen für die Auffälligkeiten zu erkennen und tragfähige, dauerhafte Lösungen zu entwickeln.
Wir sehen den Erfolg darin, dass Sie die Fahrerlaubnis nicht nur erhalten, sondern auch behalten werden und souverän weitere Auffälligkeiten vermeiden können.
Wann sollten Sie Kontakt mit unserer Praxis aufnehmen?
- Wenn Ihr Punktekonto einige Eintragungen aufweist und Sie einen Punkterabatt in Flensburg erhalten können. (Sie können übrigens einen Auszug vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg einholen: www.kba.de)
- Nach Entzug der Fahrerlaubnis: Es ist für Sie von Vorteil, wenn Sie sich sofort nach Entzug der Fahrerlaubnis informieren, was Sie tun können, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu bestehen.
- Wenn Sie bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ein negatives Gutachten bekommen haben.
Melden Sie sich gerne jederzeit mit dem Kontaktformular oder rufen Sie in der Praxis an: Telefonnummer: 08161-4050012. Verkehrspsychologische Praxis Freising, Heiliggeistgasse 14, 85354 Freising.